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> Geologische Baugrunduntersuchungen
> Klärung der lokalen Geologie
> Erkundungen von Ursachen bei Bauschäden
> Brunnensuche und auffinden der geeigneten Ansatzpunkte
> Grundwassernutzung für Industrie und Gewerbe
> Genehmigungsrecht für Brunnenbau
> Brunnensuche für den privaten Bereich
                 Hauptstraße 103, 73110 Hattenhofen, Tel. 07164-7158    Kontakt über den Verein oder unter info@rgvs.net

Ab hier erfahren Sie alles zur Wasserader und zum Brunnenbau – ich kenne die Wissenschaft und das Wassersuchen mit der Wünschelrute – hier gibt´s Informatives was Sie bisher noch nicht wissen konnten! 

Grundwassererschließung

Grundlegend für die Grundwassererschließung ist eine umfassende Ansprache der anstehenden Gesteine. Kenntnisse der regionalen Geologie werden mit geeigneten Untersuchungen im Planungsgebiet ergänzt. Dann folgt eine Entscheidung über die Ausführung des Brunnenbaus durch Wahl eines geeigneten Erschließungsverfahrens. Gesetzliche Grundlage für den Umgang mit oberirdischen und unterirdischen Gewässern und damit der gewerblichen und privaten Grundwassernutzung ist das Wasserrecht; für Baden-Württemberg gilt das Wassergesetz (WG) vom 1. Januar 1999 (Neufassung 2005).

Private Gartenbewässerung

Die amtliche Vorschrift für die Entnahme von Grundwasser in Brunnen zur Gartenbewässerung im Kreis Göppingen lautet:

"Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Herstellung und Nutzung eines Brunnens mit Handschwengelpumpe zur Gartenbewässerung, sofern sich das Vorhaben außerhalb eines Wasserschutzgebiets befindet.

Eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis oder Genehmigung für eine solche Grundwasserentnahme ist in der Regel nicht erforderlich, die Maßnahme ist jedoch gemäß § 37 Wassergesetz Baden-Württemberg dem Landratsamt als untere Wasserbehörde anzuzeigen (Erläuterung, Tiefe, Durchmesser, Lageplan; je 3-fach). Sie erhalten vom Landratsamt dann eine gebührenpflichtige Eingangsbestätigung mit entsprechenden Auflagen.Einen Monat nach Eingang der Anzeige beim Landratsamt darf mit den Maßnahmen unter Berücksichtigung der erteilten Auflagen begonnen werden.

Auszug aus der Internetseite (http://www.landkreis-goeppingen.de/servlet/PB/menu/1174294_l1/index.html) mit freundlicher Genehmigung des Landratsamts Göppingen - Umweltschutzamt (Gewässer, Abwasser), Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen

Hier nochmals die grundsätzlichen Voraussetzungen für Gartenbewässerung:

> Die Maßnahme darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen.
> Es darf nur eine Handschwengelpumpe verwendet werden (keine Elektro- oder Motorpumpe)
> Bei der Herstellung und beim Betrieb des Brunnens ist sorgfältig darauf zu achten, dass keine Verunreinigung des Grundwassers erfolgen kann.
> Die Abdeckung des Brunnens darf nicht von Unbefugten zu öffnen sein. Des Weiteren darf kein Oberflächenwasser eindringen können.
> Das entnommene Grundwasser darf nur für Bewässerungszwecke auf dem Gartengrundstück verwendet werden."

Wodurch entstehen Schäden durch Grundwässer an Gebäuden und Nutzflächen?

Grundwasser führt zu Schäden an Gebäuden und der Vegetation. Bereits während des Aushubs einer Baugrube kann oberflächennahes Grundwasser eindringen. Als ein "harmloses" Anzeichen eines Grundwasserschadens an einem Gebäude können feuchte Kellerräume oder nasse Kellerwände und -böden angesehen werden - jedoch kann der Bauschaden schon voll im Gange sein. Langfristig andauernder Wasserzutritt führt zu unbewohnbaren und nicht nutzbaren Räumen. Im Jahresgang, nach längeren Regenperioden oder Starkregen, sind in Gärten, auf Wiesen und Äckern nasse und morastige Flächen oder Wasseraustritte/Quellen ein Anzeichen für fehlende, unzureichende oder defekte Drainage.

Wenn die Schadensursache zuverlässig ermittelt wird und eine Sanierungsmaßnahme erfolgt, um Wasserzutritt auszuschließen, kann eine fortschreitende Beschädigung und Zerstörung der Bausubstanz von vornherein verhindert werden.

Georisiken und Standsicherheit

Hangrutschungen, Verwerfungen, Felsstürze und Erdfälle stellen eine Gefährdung für den Menschen und seine Bauwerke dar. Ursächlich sind hierfür instabile Untergründe verantwortlich mit verwitterten oder verkarstungsfähigen Gesteinen. Zur Verminderung und Vermeidung der Schäden steht die Ursachenermittlung im Vordergrund.

In meiner Dissertation beschäftigte ich mich mit der Frage der Standsicherheit von natürlichen Hohlräumen in einem Erdfallgebiet in Stuttgart-Bad Cannstatt.

Bauschaden durch Verwerfung

An der Haustür klingelnd und schon etwas Selbstmitleid im Gemüte, stand ich vor einem Kinderheim. Mir ging durch den Kopf, wenn ich da 30 oder noch mehr Kinderbetten untersuchen muss, so wird das heute ganz schön anstrengend. Dem war dann aber nicht so, weil die Heimleitung eigentlich nur wissen wollte, ob es unter dem Haus eine Verwerfung gibt. „Gleich hier, durch Ihr Büro läuft eine starke Störzone“, sagte ich, und ohne meine Wünschelrute zu benutzen, zeigte ich den Leuten der Heimleitung wie die Verwerfung verlief. Es wurden Bleistifte und Lineale auf den Büroboden gelegt, diese sollten als Markierung für meine angegebene Verwerfungslinie dienen. „Eigentlich hätten wir ja schon gewusst, dass es eine geologische Bruchkante ist, die unser Haus beschädigt hat, wir wussten nur nicht wo die sich befindet“, erzählten mir die Leute. Weiter meinten sie: „Wir wollten nur noch eine Meinung von einem kompetenten Rutengänger haben, deshalb holten wir Sie zu uns“. Dann erfuhr ich, dass die Leute von einem Ingenieurbüro physikalische Messungen vornehmen ließen, da das Haus große Risse in der Fassade zeigte. Ein Bauschaden, und man mich in diesem Fall gar nicht mehr gebraucht, der Fall war klar: das Problem war eine geologischen Störung im Untergrund. Als man mir das Gebäude von außen zeigte, stellte sich heraus, dass genau an der von mir allein mit meinem Erdstrahlen-Gespür gefundenen Störung, zwei Risse von unten bis oben durch die Fassade verliefen. Auf beiden Giebelseiten, und natürlich genau dort wo meine innerhalb des Hauses gefundene Störzone durchlief.

Dr. Steffen Schweikardt, Diplom Geologe: Wissenschaft und die Erfahrungskunde der Brunnensuche. Mit der Erfahrungskunde zur Brunnensuche beschäftige ich mich schon seit 1995. Seit damals begleite ich meinen Vater zur Brunnensuche. Seinen rutengängerischen Rat suchten Auftraggeber wie Städte und Gemeinden. Oft wurden diese Anfragen von den dort anwesenden Geologen angeregt. Es ging dabei um verschiedene Aufgaben: Zwei Beispiele: Im einen Fall drang bei Kanalisationsarbeiten in einem Wohngebiet Wasser in die Ausschachtung ein, und der Bau stand still – für Erkundungsmaßnahmen blieb keine Zeit. Im andern Fall erreichten Wasserversorgungsbrunnen für Industrieanlagen an ihrem gewählten Standort nicht die gewünschte Ergiebigkeit. In beiden Fällen ergab die rutengängerische Wassersuche eine nachvollziehbare Grundwassersituation und ermöglichte eine verbesserte Durchführung der Baumaßnahme und Grundwassererschließung. Ich hatte viele Erlebnisse, die mir zeigten, dass sich mit den über die Jahrhunderte entstandenen Erfahrungen der Wassersuche mit Ruten die Trefferquoten beim Brunnensuchen merklich erhöhen. Es gibt Merkmale in der Natur, die auf die Untergrundbeschaffenheit hindeuten - man muss diese nur kennen. Wissenschaft und die manchmal unberechtigt behandelte Erfahrungskunde lassen sich bei genauerem Hinschauen sehr gut miteinander verbinden. Zu meiner Dissertation KLICK

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